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Gemeinsam mehr erleben mit dem Frankfurt-Pass Viele Vergünstigungen für Freizeit, Kultur, Bildung, Haushalt & Mobilität Bild eines Smartphones mit digitalem Frankfurt-Pass und Frankfurt-Pass als Karte

Voraussetzungen für den Frankfurt-Pass

Sie wohnen mit 1. Wohnsitz in Frankfurt am Main.

Sie erhalten eine der folgenden Leistungen oder haben ein geringes Einkommen:

Ohne den Bezug einer dieser Leistungen oder ein geringes Einkommen erhält man keinen Frankfurt-Pass.

Melden Sie sich online mit Ihren Nachweisen an!

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Auch physisch — als Karte!

Bild einer Frankfurt-Pass Karte

Sie haben kein Smartphone, Tablet oder PC?

Kommen Sie während der Öffnungszeiten zu der für Sie zuständigen Stelle im Jugend- und Sozialamt. Hier können Sie Ihren Frankfurt-Pass persönlich beantragen. Die Karte wird Ihnen nach Hause geschickt.

Frankfurt-Pass-Stellen

Sie wollen den Frankfurt-Pass automatisch erhalten?

Sollten Sie Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, können Sie schriftlich einwilligen, dass Ihre Daten ab der nächsten Verlängerung an die Frankfurt-Pass-Stelle weitergeleitet werden. Sie müssen sich dann nicht um weitere Anträge kümmern.

Einwilligungserklärung

FAQ

Durch den digitalen Frankfurt-Pass müssen Sie keine zusätzliche Karte mit sich führen.
Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto ein und zeigen Sie Ihren Pass bei der jeweiligen Stelle für Reduzierungen vor.

Frankfurter:innen mit dem 1. Wohnsitz in Frankfurt am Main und mit Leistungsbezug von

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen

oder

mit einem geringen Einkommen.

Die Einkommensgrenzen betragen monatlich bei

1-Personenhaushalten 1.381,00 EUR netto
2-Personenhaushalten 1.887,00 EUR netto
3-Personenhaushalten 2.393,00 EUR netto
4-Personenhaushalten 2.899,00 EUR netto
5-Personenhaushalten 3.405,00 EUR netto
jedes weitere Haushaltsmitglied +506,00 EUR netto

Zum Haushalt im Sinne dieser Regelung zählen alle Personen der Haushaltsgemeinschaft, unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Familienstand und Alter.

Bei der Einkommensberechnung werden individuelle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw. nicht zusätzlich berücksichtigt. Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, haben in jedem Fall Anspruch auf einen Frankfurt-Pass.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass (entfällt bei Online-Antragstellung)
  • der aktuelle Bescheid des Sozialleistungsträgers (z. B. Bürgergeldbescheid)
oder
  • vollständige Einkommensnachweise (z. B. letzten 3 Lohnabrechnungen, Elterngeldbescheid, Betriebswirtschaftliche Auswertung von einem anerkannten Steuerberater)
  • Mietvertrag

Unter Ihre Vorteile finden Sie die Akzeptanzstellen, welche verschiedene kostenfreie oder reduzierte Angebote anbieten. Loggen Sie sich ein, um eine Auflistung aller Angebote zu sehen. Die Darstellung, Gültigkeit und Pflege liegt in der Verantwortung der zuständigen Stellen.

Ja. Da der Frankfurt-Pass im Zuge der Digitalisierung kein Lichtbild mehr enthält, kann die Akzeptanzstelle zusätzlich die Vorlage eines Lichtbildausweises verlangen.

Grundsätzlich steht Ihnen bei Fragen Ihr örtlich zuständiges Sozialrathaus zur Verfügung.
Sollten Sie Asylbewerberleistungen beziehen, wenden Sie sich an den Besonderen Dienst 4,
Bei Wohnungslosigkeit ist der Besondere Dienst 3 für Sie zuständig.

Wenn Sie künftig doch den Frankfurt-Pass als Karte erhalten möchten, sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Stelle vor.

Bitte melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle. Für eine Verlustgebühr von 5,00 Euro können Sie eine Ersatzkarte erhalten.
Eine Option wäre auch die Nutzung des digitalen Frankfurt-Passes. Dieser steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung.